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10215 Die Überlastungsanzeige im Krankenhaus: ein Präventionsinstrument

Unvorhergesehene Belastungsspitzen können Ärzte und Pflegepersonal an ihre Leistungsgrenzen bringen; manchmal ist eine ausreichende Versorgung der Patienten nicht mehr gewährleistet. In diesem Zusammenhang wird vermehrt die an den Vorgesetzten oder an den Krankenhausträger gerichtete „Überlastungsanzeige” diskutiert. Dieser Beitrag stellt dar, welche rechtlichen Wirkungen eine „Überlastungsanzeige” entfaltet, was bei ihr zu beachten ist und wo ihre Grenzen liegen.
von:

1 Einleitung und Zielsetzung

Hohe Anforderungen an Klinikpersonal
Die Beschäftigten im Krankenhaus tragen hohe Verantwortung: Ihr Handeln kann über Leben und Tod des Patienten entscheiden. Von ihnen wird verlangt, unter oft starkem Zeitdruck äußerst sorgfältig zu arbeiten und hohe fachliche Qualitätsstandards zu erfüllen.
Für den Patienten bedeutet ein stationärer Aufenthalt eine psychische Ausnahmesituation. Das Krankenhauspersonal soll ihn während seines Krankenhausaufenthalts kompetent begleiten. Es soll ihm aber nicht nur fachlich korrekt, sondern auch emotional zugewandt begegnen und seine Bedürfnisse wahrnehmen. Dies erwarten Patienten, Angehörige und Krankenhausträger vom Krankenhauspersonal – nicht zuletzt stellen die Ärzte und das Pflegepersonal diesen hohen Anspruch aber auch an sich selbst.
Folgen bei Fehler
Fehler in der medizinisch-pflegerischen Versorgung können fatale Folgen haben und beim Patienten bleibende Gesundheitsschäden oder seinen Tod verursachen. Damit ist nicht nur menschliches Leid verbunden. Es bestehen auch Haftungsrisiken mit Schadensersatzforderungen in erheblicher Höhe sowie die Gefahr betriebswirtschaftlicher Einbußen, auch wegen eines möglichen Imageverlusts des Krankenhauses. Dem Mitarbeiter, der nicht sorgfältig genug gearbeitet und dadurch beim Patienten einen Schaden verursacht hat, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Das reicht bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Krankenhausträger. Dem Klinikmitarbeiter kann darüber hinaus eine zivil- und strafrechtliche Verfolgung drohen [1], [2].

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