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10728 Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen – Wie geht das in der Praxis?

Das Ziel des Arbeitsschutzgesetzes ist es, die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten zu erhalten. Daher schreibt das Gesetz vor, dass mögliche Gefährdungen an Arbeitsplätzen analysiert werden müssen, um dann Maßnahmen gegen festgestellte Gefährdungen durchzuführen. Dabei sollen auch die psychischen Belastungen betrachtet werden. Wie eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchgeführt wird und was dabei zu beachten ist, beschreibt der vorliegende Beitrag.
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1 Was ist das Ziel der Gefährdungsbeurteilung und was sind psychische Belastungen?

Wer sich mit dem Thema „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit” beschäftigt, stößt relativ schnell auf die sogenannte „Gefährdungsbeurteilung”, die neben chemikalischen oder biologischen Arbeitsstoffen ebenso die psychischen Belastungen umfasst. Häufig besteht jedoch noch Unsicherheit darüber, wie die psychischen Belastungen zu erfassen sind und was überhaupt das Ziel einer solchen Gefährdungsbeurteilung ist.
Ziel der Gefährdungsbeurteilung
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass alle Beschäftigten gesund und sicher arbeiten können. Hierfür ist zu ermitteln, welchen Gefährdungen Beschäftigte bei ihrer Arbeit ausgesetzt sind, und gegebenenfalls sind Maßnahmen dagegen zu ergreifen. Die Beschäftigten haben somit ein Recht darauf, dass Maßnahmen gegen festgestellte Gefährdungen umgesetzt werden. Sie sind laut Gesetz aber auch dazu verpflichtet, bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes mitzuwirken.
In der Pflege stehen neben physischen Belastungen durch Heben und Tragen inzwischen vor allem die psychischen Belastungen im Fokus. Was genau ist unter psychischen Belastungen zu verstehen?

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