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03020 Krankenhausstrukturgesetz – Qualitätsindikatoren für mehr Transparenz von Qualität

Im Krankenhausstrukturgesetz 2016 steht die Qualität im Fokus. Eine strengere Kontrolle und konsequente Verbesserung spielt dabei eine zentrale Rolle. Der Fokus des vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) beauftragten Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) liegt dabei auf der Entwicklung von Qualitätsindikatoren. Die Frage, die sich stellt, ist, ob die medizinische Ergebnisqualität an einzelnen Qualitätsindikatoren festgemacht werden kann oder komplexere Betrachtungsweisen zwingend erforderlich sind.
Da Qualität eine mehrdimensionale Bedeutung hat, besteht die Gefahr, dass Kennzahlen und Messgrößen so genutzt werden, dass sie ausschließlich das Ergebnis einer angepassten Dokumentation sind und nicht optimaler Strukturen, Prozesse und Vorgehensweisen.
Es würde der Diskussion um die Qualitätsentwicklung guttun, die bereits eingeleiteten Schritte zu Ende zu führen, die daraus resultierenden Erkenntnisse zu nutzen und die Möglichkeiten, die diese bieten, auszuschöpfen. Ein wahrscheinlich erfolgreicher Weg wäre es, Qualitätsmanagement und Qualitätsindikatoren in der Bewertung von Qualität miteinander zu verbinden.
von:

1 Einleitung

Qualitätsindikatoren
In kurzen und regelmäßigen Abständen trifft das Gesundheitswesen und insbesondere die Krankenhäuser eine weitere Gesundheitsreform. Ziele einer jeden Reform zur Krankenhausfinanzierung sind, die Qualität des Gesundheitssystems weiterzuentwickeln, die Interessen der Patientinnen und Patienten zu stärken, die Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten und die Beitragssätze zu stabilisieren [1]. Das Krankenhausstrukturgesetz stellt in seiner Fassung von 2016 die Qualität in den Fokus. Zukünftig spielt diese bei der Krankenhausversorgung eine noch größere Rolle mittels strengerer Kontrollen und konsequenter Verbesserung. Qualitätszu- und -abschläge für Leistungen werden eingeführt, die über Qualitätsindikatoren gemessen werden [2].
Ausgangssituation Kostenexplosion
Kostenentwicklung
Die Politik treibt wieder einmal „eine andere, aber keine neue Sau durch das Dorf”, um einen Einfluss auf die ungebremste Kostenentwicklung im Gesundheitswesen zu nehmen. 2015 wurden in Deutschland insgesamt 344,2 Milliarden Euro für Gesundheit ausgegeben. Gegenüber dem Vorjahr beträgt der Anstieg 15 Milliarden Euro (4,5 %).
Die anteiligen Kosten für eine stationäre Krankenhausversorgung betrugen 2015 ca. 84,2 Milliarden Euro, 3,8 % mehr als im Jahr zuvor. 19,2 Millionen Patienten wurden stationär behandelt. Je Fall liegen die Ausgaben bei durchschnittlich 4.378 Euro und damit um 3,3 % höher als im Vorjahr (4.239 Euro) [3]. Vergleichende Statistiken der letzten Jahre zeigen, dass die Kosten für Gesundheitsausgaben und insbesondere für Krankenhausleistungen weiterhin steigen werden. Für 2016 wird durch das Statistische Bundesamt ein weiterer Anstieg der Gesundheitsausgaben auf 359,1 Milliarden Euro prognostiziert [4].

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