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03210 Das Patientenrechtegesetz – ein Überblick

Ziel des im Februar 2013 in Kraft getretenen Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten ist es, Transparenz und Rechtssicherheit in einen bis dahin lückenhaften und auf dem Gebiet des Behandlungs- und Arzthaftungsrechts im Wesentlichen auf Richterrecht basierenden Rechtsbereich zu erlangen, sodass eine Verbesserung bei der Durchsetzbarkeit der Patientenrechte, insbesondere im Falle eines Behandlungs- und Aufklärungsfehlers erzielt und eine Verbesserung beim Schutz in der Gesundheitsfürsorge erlangt werden kann. Die Praxis zeigt, dass sich im Hinblick auf die Patientenrechte verfahrensrechtlich so gut wie nichts geändert hat. Allerdings gibt die Normierung im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 630a–630h BGB) sowohl dem behandelnden Arzt als auch dem Patienten nun Transparenz im Hinblick auf die Rechte und Pflichten beider Parteien. Dabei ist die Ausgestaltung der jeweiligen Normen jedoch oftmals deutungs- und auslegungsfähig und damit weiterhin dem Richterrecht unterstellt.
Der Artikel gibt einen Überblick über den Umgang mit dem ins BGB eingefügte Patientenrechtegesetz und versucht die juristischen Anforderungen an dieses Gesetz darzustellen, um den Umgang mit möglichen künftigen Haftungsfällen zu erleichtern oder im besten Falle, Haftungsfälle zu vermeiden.
von:

1 Einführung

Der vorliegende Beitrag stellt das im BGB normierte Patientenrechtegesetz (§§ 630a bis 630h BGB) im praktischen Umgang zwischen Patient und Behandelndem vor.
Für § 630a bis § 630h gilt:
Im Einzelnen:

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