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03555 Schutz von Whistleblowern durch das Hinweisgeberschutzgesetz

Obwohl die große Bedeutung des Whistleblowings unbestritten ist, bestand lange Zeit Unsicherheit bei der juristischen Beurteilung dieses sensiblen Themas, da es keine konsistente Rechtsgrundlage dafür gab. Dies hat sich mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes im Juli 2023 geändert. Nach diesem Gesetz sind Unternehmen, also auch Einrichtungen im Gesundheitswesen, ab 50 Beschäftigten verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten.
Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Gesetz und zeigt, wie die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben insbesondere durch die Anwendung der ISO 37002 unterstützt wird.
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1 Rechtliche Grundlagen zum Schutz von Whistleblowern

Whistleblowing als Frühwarnsystem
Es sind nicht nur kriminelle Machenschaften von Führungskräften und Mitarbeitenden wie Betrug, Korruption, Geldwäsche und Sabotage, die Einrichtungen im Gesundheitswesen vor große Probleme stellen. Auch die Missachtung von Gesetzen, Verstöße gegen einrichtungsinterne Regeln und unangemessene Verhaltensweisen von Vorgesetzten bei der Mitarbeiterführung können immens hohe Schäden verursachen. Der Organspendenskandal, Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz und die Vernachlässigung oder Misshandlung von Patienten sind nur einige Beispiele dafür. Whistleblower, also Personen, die wichtige Hinweise zu derartigen Verstößen liefern, können dabei helfen, diese frühzeitig aufzudecken. Doch wie steht es um den Schutz von Whistleblowern und wie soll mit derartigen Hinweisen umgegangen werden?
Whistleblower in rechtlicher Grauzone
Insbesondere in Deutschland war der Schutz von Whistleblowern und der Umgang damit gesetzlich nur lückenhaft geregelt. Zwar forderten verschiedene Gesetze, z. B. das Geldwäsche-, das Geschäftsgeheimnis- und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz den Schutz von Whistleblowern, dennoch existierte kein umfassendes Regelwerk zu diesem Rechtskomplex. Dies führte nicht selten dazu, dass Mitarbeitende, die Verstöße bei ihrem Arbeitgeber meldeten oder damit an die Öffentlichkeit gingen, selbst damit rechnen mussten, gegen geltendes Recht, insbesondere das Arbeitsrecht, verstoßen zu haben, und daher Sanktionen zu befürchten hatten.
EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern
Aufgrund der rechtlichen Unzulänglichkeiten, aber auch der Erkenntnis, dass Whistleblower einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen leisten, nahm sich die Europäische Union dieses Themas an und schuf eine rechtliche Grundlage zum Schutz von Whistleblowern und zu einem geregelten Umgang mit Meldungen zu Verstößen. Dazu veröffentlichte sie am 23. Oktober 2019 die EU-Richtlinie 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurden aufgefordert, diese Richtlinie bis zum 17. Dezember 2021 in nationales Recht umzusetzen.
Hinweisgeberschutzgesetz
In Deutschland konnte diese Frist zur Verabschiedung eines nationalen Gesetzes, Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) genannt, nicht eingehalten werden. Grund dafür war, dass das Gesetzgebungsverfahren durch kontroverse Diskussionen der verschiedenen Gesetzesentwürfe im Bundestag und einen Verweis des Gesetzes in den Vermittlungsausschuss in die Länge gezogen wurde. Die Verabschiedung des HinSchG erfolgte dann im Mai 2023. Am 02.07.2023 trat das Gesetz in Kraft. Nach diesem Gesetz sind Einrichtungen im Gesundheitswesen mit 250 Beschäftigten und mehr verpflichtet, innerhalb eines Monats ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Ab dem 17.12.2023 gilt diese Pflicht dann auch für Einrichtungen mit 50 bis 249 Beschäftigten.
Nutzen des HinSchG
Das HinSchG führt nicht nur zu einem besseren Schutz von Whitstleblowern, die in diesem Beitrag als Hinweisgeber bezeichnet werden. Es hilft auch dabei, Missstände offenzulegen und Schwachstellen in der Aufbau- und Prozessorganisation der Einrichtung zu erkennen und zeitnah zu beseitigen. Darüber hinaus bietet das HinSchG folgende Vorteile. Es

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