05211 Die Einführung eines Qualitätsmanagements nach DIN ISO 9001:2015 in Arzt- und Zahnarztpraxen
Die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz aus dem Jahr 1999 und das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) haben die Themen „Qualitätsmanagement” und „Zertifizierung” in den Fokus der Ärzteschaft gerückt – und für viel Aufregung gesorgt. Zurzeit gibt es weit über 100 verschiedene Qualitätsmanagementsysteme (z. B.: KPQ, KTQ, QNO, QEP, EFQM, DIN EN ISO etc.) und es werden täglich mehr. Die Ärzte werden geradezu überrannt von Anbietern, die ihr jeweiliges QM-System für das beste halten. So ist es nicht verwunderlich, wenn die Ärzte dem Problem QM etwas ratlos gegenüberstehen.
Der Beitrag will dazu ein wenig Orientierung vermitteln und geht am Ende etwas ausführlicher auf den Datenschutz in Arztpraxen ein. Arbeitshilfen: von: |
Keine Verpflichtung
Nach wie vor besteht keine Verpflichtung, eine Zertifizierung durchzuführen, dennoch braucht man kein Orakel zu sein, um vorherzusagen, dass diese Verpflichtung eines Tages kommt.
Nach wie vor besteht keine Verpflichtung, eine Zertifizierung durchzuführen, dennoch braucht man kein Orakel zu sein, um vorherzusagen, dass diese Verpflichtung eines Tages kommt.
In den letzten Jahren hat die Zahl von Praxisbegehungen, wie Hygienebegehung oder zur Arbeitssicherheit, zugenommen. Um präventiv auf solche Begehungen vorbereitet zu sein, macht die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems (QM-System) Sinn.
Vorteile
Es ergeben sich drei wesentliche Vorteile für eine Arzt- oder Zahnarztpraxis:
Es ergeben sich drei wesentliche Vorteile für eine Arzt- oder Zahnarztpraxis: