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06212 Entscheidungsfähigkeit und Verantwortungsübernahme im Qualitätsmanagement – wie aufbauen, wie fördern?

Die älteren Leserinnen und Leser erinnern sich vielleicht noch an Michael Schanze und die von ihm zwischen 1977 und 1985 moderierte Ratesendung für Kinder „1, 2 oder 3”, wo Kinder auf Wissensfragen unter drei Antwortalternativen auswählen mussten. Ja, genau, mussten, denn sonst funktionierte der Spielcharakter der Show nicht. Wobei wir schon mitten in einem zentralen Problem der Entscheidungsproblematik sind: Müssen wir entscheiden, können wir entscheiden, wollen wir entscheiden, dürfen wir entscheiden? Zu treffende Entscheidungen können uns – beruflich wie privat – sehr belasten. Eingeschränkte oder gar völlig genommene Entscheidungsspielräume können ebenso zur Belastung werden und mannigfaltige Gegenreaktionen auslösen. Wie lassen sich Entscheidungsfähigkeit, Entscheidungsbereitschaft und Verantwortungsübernahme, nicht zuletzt im Bereich von Qualitätsmanagement und Prozessoptimierung, gewährleisten und fördern? Worauf kommt es dabei bei den Inhaberinnen und Inhabern von relevanten Positionen und Funktionen im Feld des Qualitätsmanagements, speziell in Kliniken und Pflege, an?
von:

1 „Trau’ dich” – Entscheidungsfähigkeit und Entscheidungsbereitschaft als Kompetenzen

Entscheidungsfähigkeit = bewusstes Handeln
Entscheidungsfähigkeit ist die Fähigkeit eines Individuums, in einer bestimmten Situation bewusst zu handeln (sich zu entscheiden). Eine Entscheidung setzt die Wahlmöglichkeit zwischen zwei oder mehreren Alternativen voraus (gegebenenfalls zwischen Handeln und gewolltem Unterlassen). Wenn eine Person es ablehnt, eine Entscheidung zu treffen, kann sie dennoch entscheidungsfähig sein (auch die Ablehnung einer Entscheidung ist häufig das Ergebnis einer Entscheidung).
Das begriffliche Umfeld
Im begrifflichen Umfeld der Entscheidungsfähigkeit finden wir die Entscheidungsfreiheit (auch Willensfreiheit genannt), die Entscheidungsfreudigkeit, die Entscheidungsbereitschaft (Entscheidungswilligkeit), die Entscheidungsberechtigung.
Die Qualität von Entscheidungen hängt ab von der Verfügbarkeit und Verwertung von Information als Entscheidungsgrundlage, dem Urteilsvermögen der/des Entscheidenden und auch deren/dessen Handlungsfähigkeit (auch wer nicht handlungsfähig ist, kann Entscheidungen treffen).

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