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11320 Vergaberecht – muss das sein?

Im Einkauf unterliegen viele Kliniken nicht nur einem Sparzwang, sondern zumeist auch dem Vergaberecht. Ein wirtschaftlicher Einkauf unter Einhaltung der vergaberechtlichen Regelungen kann dabei nur bei deren ausreichender Kenntnis gelingen. Der folgende Artikel soll daher einen Überblick über die Rechtsgrundlagen geben.
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Verbandsmaterial, Wäsche- und Reinigungsdienstleistungen, Krankenhausbetten, Büromaterial, medizintechnische Geräte – die zum Betrieb eines Krankenhauses notwendigen Beschaffungen sind vielfältiger Art. Viele Kliniken finden sich bei dem Einkauf dieser Waren, Dienst- und ggf. Bauleistungen in der Verlegenheit wieder, das Vergaberecht anwenden zu müssen.
Sparsamer Umgang
Unter Vergaberecht werden sämtliche Regelungen verstanden, die öffentliche Auftraggeber beim Einkauf von Waren und Leistungen zu beachten haben. Sinn und Zweck des Vergaberechts liegen im sparsamen Umgang mit öffentlichen Geldern. Insofern wird die Idee des Vergaberechts dem anhaltenden ökonomischen Druck, unter dem sich ein Großteil der Krankenhäuser befindet, durchaus gerecht.
Grundprinzipien des Vergaberechts
Drei Grundprinzipien
Das Vergaberecht erlegt öffentlichen Auftraggebern die Pflicht auf, Waren, Bau- und Dienstleistungen in einem fairen Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren zu beschaffen. Das Vergaberecht fußt somit auf drei wesentlichen Grundprinzipien: Transparenz, Gleichbehandlung/Nichtdiskriminierung und Wettbewerb.

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