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14110 Umgang mit potenziell infektiösem Abfall

Verankerung im Managementsystem des Krankenhauses

Der Umgang mit potenziell infektiösem Abfall führt in der täglichen Krankenhauspraxis immer wieder zu Diskussionen. Nach wie vor herrscht die Meinung, dass alle Abfälle im Krankenhaus infektiös sind und deswegen einer besonderen Entsorgung bedürfen. Dieser Beitrag hat das Ziel, bewährte Praxislösungen aufzuzeigen, um Sicherheit für den Abfallerzeuger und den Entsorgungsdienst zu geben.
Arbeitshilfen:
von:
Was ist infektiöser Müll? Wie muss er entsorgt werden?
Die Empfehlung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) aus dem Jahr 2002, zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitswesens, die 2009 und 2015 überarbeitet wurde, definiert nach wie vor leider nicht genau, welche Abfälle als infektiöser Abfall (AS 18 01 03) entsorgt werden müssen. Denn nicht jeder mit Blut behaftete Tupfer muss als infektiöser Müll gesammelt und entsorgt werden. Diese nicht eindeutige Definition von infektiösen Abfällen führt beim medizinischen Personal nach wie vor zu Unsicherheit, wie der anfallende Müll zu sammeln und zu entsorgen ist. Um Unsicherheit für den Abfallerzeuger (im Schwerpunkt medizinisches Personal) zu vermeiden, sollte vom Betriebsbeauftragten für Abfall (kurz Abfallbeauftragten) für jede Einrichtung ein einfaches, auf die Einrichtung zugeschnittenes Abfallkonzept entwickelt werden. Die Arbeitsschutzkriterien vom Erzeuger bis zum Entsorger müssen gewichtet und ebenfalls schriftlich festgelegt werden. Alle Betriebe sind nach der Aktualisierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) 2012 verpflichtet, Abfälle zu vermeiden und zu verwerten. Beim Beschaffen von Materialien/Gütern sollte deshalb bereits im Vorfeld überlegt werden, inwieweit diese Verpflichtung umgesetzt werden kann. Eine Verwertung von gefährlichen oder infektiösen Abfällen ist ausgeschlossen. Erzeuger von gefährlichen Abfällen sind zu einem elektronischen Nachweis und Registerführung verpflichtet.
Abfallschlüssel (AS) alt
Bis zur Modifizierung der LAGA wurden Abfälle den Abfallgruppen A–E zugeordnet. Die Gruppen wurden nach dem Europäischen Abfallverzeichnis ersetzt und mit einem sechsstelligen Abfallschlüssel definiert.
Abfallschlüssel neu
Die ersten beiden Ziffern stehen für den Herkunftsbereich der Abfälle (Gesundheitswesen = 18).

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