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10739 Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) – Darauf sollten Sie achten!

Der Beitrag dient dazu ein Grundverständnis zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) zu entwickeln. Da der Gesetzestext (§ 167 SGB IX) bewusst weit formuliert ist, müssen Gerichte immer wieder feinste Nuancen und Fragestellungen erläutern. In der Praxis begegnet man damit sowohl auf Arbeitgeberseite („das BEM brauche ich gar nicht”) als auch auf Arbeitnehmerseite („nehme ich am BEM teil, ist meine Kündigung bereits beschlossene Sache”) unzähligen Irrglauben, weshalb es sich lohnt, die Thematik näher zu untersuchen.
von:

1 Grundsätzliches zum BEM

Das „Kapital” Belegschaft
Da unsere Gesellschaft altert und die Krankheitstage aufgrund physischer und vor allem psychischer Störungen oftmals einen erschreckend hohen Stand haben, sind Arbeitgeber gut beraten ihr wichtigstes Kapital, die Belegschaft, langfristig in deren Gesundheit zu schützen und zu stärken. Nur so kann der Betrieb zukunftsfähig weitergeführt werden. Mit einem gut ausgewogenen BEM lassen sich häufig unnötige Abgänge von Beschäftigten ebenso wie längere Krankheitsphasen vermeiden (s. hierzu auch [1], [2]). Oftmals kann im Rahmen eines BEM-Verfahrens auch festgestellt werden, dass der Beschäftigte leidensgerecht ein anderes Arbeitsfeld effektiv und sinnstiftend auszufüllen vermag.
Krankenstand in Krankenhäuern
Schaut man sich die Kennzahlen zum Krankheitsgeschehen in deutschen Krankenhäusern der Jahre 2018 bis 2022 an, fällt auf, dass der Krankenstand signifikant nach oben wächst (von 6 % im Jahr 2018 auf 7,6 % in 2022) [3].
Gerade die Altenpflege gehört statistisch betrachtet zu den Branchen mit den höchsten Arbeitsunfähigkeitstagen (s. a. [4]). Hinzu kommt der Fachkräftemangel in Kliniken, der Pflege oder in Arztpraxen, weshalb es wichtig ist Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach einer krankheitsbedingten Auszeit behutsam ins Arbeitsleben zurückzuführen und nicht sofort die nächste krankheitsbedingte Unterbrechung heraufzubeschwören. Arbeitgeber müssen zwangsläufig künftig stärker auf die Ressourcen Älterer zurückgreifen, um den steigenden Bedarf an Pflege decken zu können.
Ein einfaches Beispiel
Eine Pflegefachfrau fühlt sich auf „ihrer” Station allein gelassen aufgrund der personellen Engpässe. Sie bemerkt, dass sie sich langsam, aber sicher ausgebrannt fühlt. Bevor der Mensch längerfristig in die Arbeitsunfähigkeit gerät (und somit dem Betrieb fehlt bzw. für ihn selbst die Gefahr von geringerem Krankengeld besteht), sollten Arbeitgeber und Beschäftigter das Gespräch suchen, wie man bezüglich der Arbeit dafür Sorge tragen kann, dass es so weit gar nicht erst kommt. In einem geregelten Verfahren zum BEM können sodann Lösungswege erörtert werden. Oftmals hilft einfache Kommunikation Probleme frühzeitig zu beseitigen, ehe sie richtig entstehen.
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