11155 Patienteneigene Heimbeatmungsgeräte in Gesundheitseinrichtungen
Gestaltung einer praxisnahen Regelung und ein mögliches Beispiel
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Bringt der Patient ein eigenes Gerät in Gesundheitseinrichtungen mit, erfordert das geregelte Prozesse, um den Betrieb für Patienten, Anwender und Dritte sicher zu gestalten. Die Regelbetriebszeit und die Zeit außerhalb dieser Kernzeiten müssen berücksichtigt und festgelegt werden. Der Spagat zwischen dem medizinisch-pflegerischen praktischen Alltag und den rechtlichen Gegebenheiten bedarf einer tauglichen und verständlichen Regelung. Ein möglicher Handlungsrahmen wird in diesem Beitrag beispielhaft vorgestellt. Die aufgeführten Beispiele aus der Klinik sind auf andere Gesundheitseinrichtungen übertragbar. Arbeitshilfen: von: |
1 Mitgebrachte Medizinprodukte und daraus entstehende Pflichten
Unterschiedlichste, von Patienten in eine Gesundheitseinrichtung mitgebrachte aktive Medizinprodukte, werfen konkrete Fragen auf, die durch eine praxistaugliche Prozessregelung den vielfältigen Situationen des Alltags gerecht werden. Um als Betreiber einer solchen Einrichtung nicht in eine Organisationshaftung zu geraten, ist es dringend erforderlich, den betroffenen Berufsgruppen durch einen klar formulierten Handlungsrahmen ein realistisches Handwerkszeug an die Seite zu geben.
Praxisrelevante Regelungen
Dieses Kapitel geht vor allem auf mögliche Lösungsansätze ein, wie verständliche Regelungen erlassen werden können, nach denen die handelnden Personen einfach und sicher verfahren können.
Dieses Kapitel geht vor allem auf mögliche Lösungsansätze ein, wie verständliche Regelungen erlassen werden können, nach denen die handelnden Personen einfach und sicher verfahren können.
Nur so kann die Sicherheit für Patienten, Anwender und Dritte durch eine organisatorische Regelung der Handlungsprozesse gewährleistet werden. Das entstehende Spannungsfeld zwischen rechtlicher Erfordernis und praxisrelevanten Vorstellungen und Wünschen der Anwender ist bei der Gestaltung der Prozesse anzuhören und, wenn möglich, zu berücksichtigen.


